
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Für weitere Informationen steht Ihnen die Einrichtungsleitung gerne zur Verfügung.
1. Voraussetzungen für die Aufnahme in eine stationäre Seniorenpflegeeinrichtung
Für die Aufnahme in ein Pflegeheim gibt es feste Regeln. Diese Regeln müssen erfüllt sein.
Die Person muss pflegebedürftig sein. Das heißt: Die Person hat einen Pflegegrad. Ein Pflegegrad zeigt, wie viel Hilfe ein Mensch braucht.
Außerdem muss die Pflegekasse zustimmen. Die Pflegekasse muss die vollstationäre Pflege genehmigen. Vollstationäre Pflege bedeutet: Die Person lebt dauerhaft im Pflegeheim.
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse. Die Antragsformulare kann man anfordern. Zum Beispiel telefonisch oder auf der Internetseite der Kranken- oder Pflegekasse. Den Antrag kann die pflegebedürftige Person selbst stellen. Auch ein Bevollmächtigter kann den Antrag stellen. Ein Bevollmächtigter ist eine Person, die offiziell helfen darf.
Manche Leistungen gelten nur für eine bestimmte Zeit. Dann sind sie befristet. Nach Ablauf der Zeit muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Wenn wenig Geld vorhanden ist, sollte man früh handeln. Dann sollte ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden. Das Sozialamt kann bei den Heimkosten helfen. Die Hilfe gilt erst ab dem Tag der Antragstellung. Kosten von früher werden nicht nachträglich bezahlt.
2. Wie wird festgestellt, ob jemand pflegebedürftig ist?
Die Pflegebedürftigkeit wird nach einem Antrag geprüft. Das ist ein fester Ablauf.
Nach dem Antrag kommt Besuch. Der Besuch kommt vom Medizinischen Dienst oder von anderen Gutachtern. Gutachter sind Fachleute, die etwas genau prüfen.
Die Fachleute sprechen mit Ihnen oder mit Ihrem Angehörigen. Sie schauen, wie viel Hilfe im Alltag nötig ist. Zum Beispiel beim Waschen, Anziehen oder Essen.
Danach entscheiden die Fachleute zwei Dinge:
- Erstens: Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
- Zweitens: Welcher Pflegegrad passt. Der Pflegegrad zeigt, wie viel Hilfe gebraucht wird. Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5.
Das Ergebnis bestimmt, welche Hilfe und welche Leistungen möglich sind.
3. Welche Dokumente werden beim Einzug in eine Pflegeeinrichtung benötigt?
Für den Einzug in ein Pflegeheim werden verschiedene Unterlagen gebraucht. Diese Unterlagen helfen bei der Aufnahme und der Versorgung.
Diese Dokumente werden immer benötigt:
- Ein ausgefüllter Heimantrag
- Der Bescheid über den Pflegegrad von der Pflegekasse
- Der Personalausweis
- Die Geburtsurkunde oder die Heiratsurkunde
- Der Impfausweis
- Ein Arztbrief mit Medikamentenliste und Unterschrift des Arztes
- Eine ärztliche Bescheinigung
Diese bestätigt: Es liegt keine ansteckende Krankheit vor. (Zum Beispiel Tuberkulose oder MRSA)
Diese Dokumente werden nur gebraucht, wenn sie vorhanden oder nötig sind:
- Der Schwerbehindertenausweis
- Ein Ausweis für medizinische Geräte (Zum Beispiel für einen Herzschrittmacher)
- Ein Allergieausweis
- Das Bonusheft vom Zahnarzt
- Der Brillenpass
- Die Versichertenkarte der Krankenkasse
- Eine Patientenverfügung (Sie legt fest, welche medizinische Hilfe gewünscht ist.)
- Eine Betreuungsvollmacht oder Vorsorgevollmacht (Diese erlaubt einer Person, Entscheidungen zu treffen.)
- Eine Kopie vom Betreuerausweis
- Der Bescheid über Kostenübernahme vom Sozialamt
- Eine Bewilligung zur Befreiung von Rezeptgebühren
Ein Pflegeheim kostet Geld. Die Kosten teilen sich mehrere Stellen. Ein Teil kommt von der Pflegekasse. Ein Teil muss selbst bezahlt werden.
Die Pflegekasse zahlt jeden Monat einen festen Betrag. Dieser Betrag ist für Pflege, Betreuung und medizinische Hilfe. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab.
Seit dem 1. Januar 2025 zahlt die Pflegekasse:
- Pflegegrad 1: 131 Euro
- Pflegegrad 2: 805 Euro
- Pflegegrad 3: 1.319 Euro
- Pflegegrad 4: 1.855 Euro
- Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Die Pflegekasse zahlt aber nicht alle Kosten. Sie übernimmt nur einen Teil der Heimkosten. Den Rest muss die pflegebedürftige Person selbst bezahlen. Dieser Rest heißt Eigenanteil. Eigenanteil bedeutet: Das ist der Teil, den man selbst zahlt. Der Eigenanteil ist je Einrichtung unterschiedlich.
Zusätzlich fallen weitere Kosten an. Zum Beispiel für:
- Essen und Trinken
- Wohnen im Zimmer
- Gebäude und Ausstattung des Heims
Manche Menschen haben nicht genug Geld für diese Kosten. Dann kann das Sozialamt helfen. Das Sozialamt übernimmt die restlichen Kosten, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Hilfe gilt erst nach einem Antrag. Bitte informieren Sie sich frühzeitig beim Sozialamt vor Ort.
Ein Platz im Pflegeheim kostet Geld. Die Gesamtkosten bestehen aus mehreren Teilen.
Pflege- und Betreuungskosten
Diese Kosten sind für die Pflege. Dazu gehört Hilfe im Alltag. Zum Beispiel Waschen, Anziehen und Essen. Auch Betreuung gehört dazu. Zum Beispiel: Gespräche, Beschäftigung und gemeinsame Aktivitäten. Außerdem zählen medizinische Leistungen dazu. Zum Beispiel: Hilfe bei Medikamenten oder Verbandswechsel.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Diese Kosten sind für das Wohnen im Pflegeheim. Dazu gehören: Essen und Trinken, Reinigung und Wäsche, Strom, Wasser und Heizung.
Ausbildungszuschlag
Dieser Betrag ist für die Ausbildung von Pflegekräften. Das Geld hilft, neue Pflegekräfte auszubilden.
Investitionskosten
Diese Kosten sind für das Gebäude. Zum Beispiel für Bau, Renovierung und Instandhaltung. Instandhaltung bedeutet: Das Gebäude bleibt sicher und gut nutzbar.
Alle diese Kosten zusammen ergeben den Preis für den Pflegeplatz.
Eine genaue Übersicht der Kosten in unserer Einrichtung finden Sie in der Preisliste.
6. Kann ich mein Zimmer selbst gestalten?
Viele Menschen möchten sich im Pflegeheim wohlfühlen. Dazu gehört auch das eigene Zimmer.
Bei dem Einzug ist jedes Zimmer komplett eingerichtet. Es gibt Möbel und alles Wichtige für den Alltag.
Trotzdem dürfen Sie Ihr Zimmer persönlich gestalten. Sie können zum Beispiel eigene Möbel oder Bilder mitbringen. So fühlt sich das Zimmer mehr wie zu Hause an. Wichtig ist: Die Pflege darf nicht erschwert werden. Pflegekräfte müssen genug Platz haben, um zu helfen.
Bitte sprechen Sie vorher mit der Einrichtungsleitung. So kann gemeinsam geklärt werden, was möglich ist.
GUT VORBEREITET FÜR ALLE LEBENSLAGEN:
Nicht nur im Alter, auch durch plötzliche Krankheiten oder Unfälle kann es passieren, dass man wichtige Dinge nicht mehr selbst regeln kann.
Damit trotzdem Ihre Wünsche beachtet werden, ist es wichtig, frühzeitig Vertrauenspersonen zu bestimmen. Diese Personen bekommen dann eine Vollmacht.
Eine Vollmacht erlaubt ihnen, für Sie Entscheidungen zu treffen – zum Beispiel bei Betreuung und Versorgung. Wir möchten, dass Sie in jeder Situation gut versorgt sind.
Darum empfehlen wir Ihnen, sich auf der Webseite des Bundesministeriums zu informieren. Dort finden Sie wichtige Infos und Vorlagen zum Thema Vollmachten.
Hier geht es zur Seite des: Bundesministeriums.
WEITERE INFORMATIONEN FÜR SIE:
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